Im Juli 2024 präsentierte Dirk Schimm, Zweiter Beigeordneter im Landratsamt Nordhausen, stolz die neuen Einbürgerungsregeln in der Thüringer Allgemeinen. Von acht auf fünf Jahre verkürzte Wartezeiten, bei besonderer Integration sogar nur drei Jahre. Die Behörde habe alles im Griff, Bearbeitungszeiten von neun Monaten bis zwei Jahren, deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von drei Jahren.
Von 98 auf 160 Anträge in zwei Jahren, ein Anstieg von über 60 Prozent allein im Landkreis Nordhausen. Schimm räumte ein, dass die Bearbeitung dadurch natürlich länger dauere. Was er nicht sagte: Wie sollte eine Behörde, die bereits am Limit arbeitete, die absehbare Antragswelle nach den neuen Regelungen bewältigen?
Schimms Behauptung, 70 Prozent der Antragsteller seien in der Regel voll integriert, blieb eine pauschale Aussage ohne Beleg. Woran misst das Landratsamt Nordhausen Integration? 12 Monate am Stück arbeiten? Am bestandenen Sprachtest? Sein Beispiel einer Studienkolleg-Absolventin mit Ausbildung und festem Job beschreibt einen Idealfall aus Nordhausen, nicht die Realität aller 160 Anträge.
Drei Jahre sind keine Integration
Die Idee, Menschen nach nur drei Jahren einzubürgern, war von Anfang an fragwürdig. Sprache lernen, kulturelle Orientierung finden, gesellschaftliche Teilhabe entwickeln, das sind Prozesse, die Zeit brauchen. Wer nach drei Jahren Deutsch spricht und einen Job hat, mag auf dem Papier integriert wirken. Doch echte Zugehörigkeit zu einer Gesellschaft lässt sich nicht im bürokratischen Schnellverfahren herstellen. Die deutsche Staatsbürgerschaft sollte am Ende eines Integrationsprozesses stehen, nicht an seinem Anfang.
Hinzu kommt die Frage der Prüfungstiefe. Schimm beschrieb den Ablauf in Nordhausen: Erstberatung, Dokumentenprüfung, Anfragen bei Polizei, Bundeszentralregister und Verfassungsschutz. Das klingt gründlich. Doch entweder prüft die Behörde sorgfältig, dann sind kurze Bearbeitungszeiten bei steigenden Zahlen nicht zu halten. Oder sie beschleunigt und die Kontrollen werden oberflächlich. Beides gleichzeitig geht nicht. Die neuen Testfragen zu Antisemitismus sollten Strenge signalisieren, doch wer seine Gesinnung verbergen will, kreuzt einfach die richtigen Antworten an; Auswendiglernen wie beim Führerscheintest.
Der TA-Artikel las sich streckenweise wie eine Pressemitteilung des Landratsamtes. Kritische Nachfragen fehlten völlig. Wie viele Anträge werden in Nordhausen abgelehnt und aus welchen Gründen? Wie oft schlagen die Sicherheitsabfragen an? Gibt es Kapazitätsprobleme im Ausländeramt? Kein Wort.
Die Kehrtwende kam schneller als erwartet
Was Schimm im Juli 2024 als Fortschritt verkaufte, ist heute bereits Geschichte. Bundesweit explodierten die Antragszahlen. In München, Bremen, Chemnitz und Krefeld verdoppelten sie sich, in Berlin und Aachen stiegen sie um das 2,5-Fache, in Heidelberg verdreifachten sie sich.1 Die Behörden wurden überrannt.
Keine anderthalb Jahre nach Inkrafttreten kassierte die neue Bundesregierung die Turbo-Einbürgerung wieder. Am 8. Oktober 2025 verabschiedete der Bundestag das Gesetz mit 450 zu 134 Stimmen.2 Seit 30. Oktober 2025 ist die Dreijahres-Regelung endgültig gestrichen.3 Die Begründung der Regierung fiel deutlich aus: Eine hinreichend lange Voraufenthaltszeit sei eine wesentliche Einbürgerungsvoraussetzung, durch die nachhaltige Integration sichergestellt werden soll. Dem werde die Turbo-Einbürgerung nicht gerecht.4
Ein gescheitertes Experiment
Die Ampelkoalition hatte ein Symbol geschaffen, das erheblichen politischen Schaden anrichtete. Es entstand der Eindruck, die deutsche Staatsbürgerschaft werde verramscht.
Der Bearbeitungsstau wächst bundesweit weiter. In 37 Großstädten lagen zuletzt rund 220.000 offene Anträge.5 Die Fünfjahresfrist gilt nun wieder für alle. Meiner Meinung sollten die fünf Jahre immer noch eine Ausnahme sein. Wer deutscher Staatsbürger werden will, muss mindestens zehn Jahre permanent in unserem Land gelebt haben. Damit einhergehend die Absicherung des eigenen Lebensstandards durch durchgängige, nicht subventionierte Arbeitsverhältnisse. Wer nicht fünf Jahre einzahlt, hat keinen Anspruch einer Leistung aus dem Sozialsystem.
Damit stehe ich nicht allein: Wer in Dänemark den Pass will, muss im Normalfall seit mindestens neun Jahren mit festem Wohnsitz im Land leben, und das ohne Unterbrechungen. In der Schweiz, Italien, Litauen und Spanien liegen die Fristen bei zehn Jahren.
Doch die grundsätzliche Frage, die auch Schimm im Juli 2024 nicht beantwortete, bleibt offen: Was bedeutet deutsche Staatsbürgerschaft eigentlich? Ist sie ein Verwaltungsakt nach Ablauf einer Frist oder der Endpunkt einer Identifikation als Deutscher? Die Debatte darüber hat gerade erst begonnen.
Quellen
1 Mediendienst Integration: Hoher Bearbeitungsstau bei Einbürgerungen
2 Deutscher Bundestag: Einbürgerung nach drei Jahren soll abgeschafft werden
3 Bundesregierung: Neue Regelungen für Einbürgerung
4 Deutscher Bundestag: Einbürgerung erst nach mindestens fünf Jahren Voraufenthaltszeit
5 asyl.net: Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes am 30.10.2025 in Kraft getreten
