Erinnern Sie sich noch an den Vorfall aus dem Jahr 2021, bei dem ein Mann die Frauenbergkirche in Nordhausen schändete? Der afghanische Flüchtling drang in die Kirche ein, beschädigte Inventar und hinterließ die Stätte verwüstet.
Die Empörung war in Nordhausen und auch bundesweit groß – zumindest bei der Bevölkerung. Doch was folgte, war eine bittere Enttäuschung: Die Justiz ließ den Täter letztendlich straffrei. Im März 2024 entschied das Amtsgericht Nordhausen, den Mann aufgrund von Schuldunfähigkeit freizusprechen. Die Frage bleibt: Wie kann ein Mensch, der eine solch gezielte und respektlose Tat begeht, als schuldunfähig gelten? Der Vorfall führte nicht einmal dazu, dass der Täter aus Deutschland abgeschoben wurde. Schließlich hatte er damit klar sein Gastrecht verwirkt! Stattdessen bleibt er weiterhin hier – sein Asylantrag wurde zwar abgelehnt, aber aufgrund fehlender Reisedokumente ist eine Abschiebung nach Afghanistan nicht möglich. Die Tat hatte keinerlei Konsequenzen für seinen Aufenthaltsstatus.
Als 2023 die Erfurter Synagoge Ziel eines Angriffs von Flüchtlingen wurde, sprach der Ministerpräsident von einer „roten Linie“, die überschritten wurde, und die Landesregierung setzte deutliche Zeichen gegen Antisemitismus. Diese klaren Worte und Maßnahmen fehlen jedoch, wenn es um Angriffe auf christliche
Stätten wie bei uns in Nordhausen geht. In einer Anfrage meines Kollegen Ringo Mühlmann zu den Hintergründen der Angriffe in Erfurt sagte der Innenminister Maier: „Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um einen tunesischen und einen libyschen Staatsangehörigen. Die Asylanträge der beiden Personen wurden jeweils bestandskräftig abgelehnt. Beide Personen sind derzeit unbekannten Aufenthalts und wurden zur Festnahme ausgeschrieben. Reisedokumente sind jeweils nicht vorhanden. Daher konnten bei ihnen keine Abschiebungsmaßnahmen eingeleitet werden.“
Also passiert auch hier wieder nichts!
Angriffe wie der auf die Nordhäuser Frauenbergkirche und die Synagoge in Erfurt sind Angriffe auf unsere gesamte Gesellschaft und müssen endlich ernst genommen werden. Wer solche Taten begeht, darf nicht straffrei davonkommen – und schon gar nicht weiterhin in unserem Land leben dürfen. Der Schutz christlicher und jüdischer Stätten müssen endlich Priorität bekommen, und das nicht nur in Sonntagsreden, sondern in konkreten Maßnahmen.